• Kompetenzfelder

    Akmaz & Kollegen

Kompetenzen der Anwaltkanzlei Akmaz & Kollegen

Akmaz & Kollegen sind in Hannover und Osnabrück die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie schnelle Hilfe im Kündigungsfall benötigen. Neben einer umfassenden Erstberatung (telefonisch oder vor Ort) können Sie sich auf umfangreiche Fachkompetenz sowie einem strukturierten Vorgehen verlassen. Ferner bieten wir Ihnen auch im Bereich Verkehrsrecht, Familienrecht und allgemeines Zivilrecht professionelle Beratung an.

Wir stehen Ihnen in schwierigen Fällen zur Seite!

Ihr Wegweiser zum Erfolg

Allgemeines Zivilrecht

Die gesunde Mischung aus Detailerfahrung und allgemeiner Rechtsberatung macht uns zu Ihrem kompetenten Ansprechpartner in den vorgenannten Rechtsbereichen.

Eine kompetente Beratung können wir gerade durch diese Breite an Referenzen in langjähriger Erfahrung gewährleisten.

Neben der fachlichen Kompetenz gehören die Wirtschaftlichkeit Ihrer Ziele durch erfahrungsbasiertes Verhandlungsgeschick zu den Prioritäten unserer Arbeitsphilosophie.

Einen kleinen Ausschnitt über Ihre Fragen, die wir Ihnen im Allgemeinem Zivilrecht beantworten, geben wir Ihnen hier:

  • das Kaufvertragsrecht und hier insbesondere Themen, wie

– Mängelgewährleistungsrechte

– Widerrufsrecht

– Produkthaftung

– Versandhandel, Online-Kauf, Rückgaberechte

– usw.

  • das Werkvertragsrecht
  • das Miet- und Pachtrecht und hier insbesondere Themen, wie

– gewerblicher Mietvertrag

– gewerblicher Pachtvertrag

– privater Mietvertrag

– Kündigung und anderweitige Vertragsbeendigung

– Räumung

– usw.

Dazu gehört des Weiteren auch, dass wir Ihnen auf Wunsch angepasste Verträge nach juristische Grundlagen gestalten oder entsprechende rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen konzipieren.

Verkehrsrecht

Unsere verkehrsrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung dient Ihnen dazu, dass Sie die Anspannung eines Verkehrsunfalles in vertraute Hände geben können und sich sicher sein können, dass die Abwicklung Ihres konkreten Anliegens von uns schnell und gründlich erledigt wird.

Insbesondere werden wir in folgenden Problemfelder des Verkehrsrechts für Sie tätig:

  • Verkehrsunfallregulierungen
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide
  • Führerschein / MPU
  • Verkehrsstrafrecht

Dabei führen wir die Korrespondenz u.a mit Versicherern, Behörden und Gerichten, um die souveräne Vertretung Ihrer Interessen, bei der wir auf langjährige Erfahrung zurückgreifen können, zu gewährleisten.

Denn was nach einem Blechschaden aussieht, kann im Einzelfall eine aufwendige Aufarbeitung der Geschehnisse erfordern, damit ihre Schadensersatzansprüche oder auch Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem/den Unfallbeteiligten bzw. deren Versicherern geltend gemacht werden können.

Ordnungswidrigkeiten

Bei Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-Verstößen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ähnliches, erfordert es juristische Erfahrung, um im Einzelfall ein Fahrverbot abzuwenden. Da heutzutage der Führerschein für die meisten Menschen essentiell ist, sollte nichts unversucht gelassen bleiben, um eventuell im Rahmen des (flexiblen) Strafmaßes nur eine reine Geldstrafe zu erreichen.

Schwerwiegende Verstöße

Das gleiche gilt für die schwerwiegenden Verstöße, die nach dem Verkehrsstrafrecht zu beurteilen sind, wie z.B. gravierende Trunkenheitsfahrten, Nötigung im Straßenverkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht). Hierbei ist es umso wichtiger gegen langfristige Entziehungen der Fahrerlaubnis oder gar Haftstrafen vorzugehen, sodass wir uns dafür einsetzen, dass Sie die Folgen in einem möglichst milden Umfang zu tragen haben.

Familienrecht

Mit uns erreichen Sie die besten Lösungen durch ein sorgfältiges gemeinsam erarbeitetes Strategiekonzept! Gerade im Bereich des Familienrechts ist unser oberstes Gebot einen „Rosenkrieg“ zu vermeiden und zunächst eine interessengerechte außergerichtliche Streitbeilegung anzustreben. Dennoch werden wir Sie beim Scheitern dieser Möglichkeit energisch vor Gericht vertreten und für die Durchsetzung Ihrer Rechte sorgen.

Dazu gehört unter anderem die Vertretung oder Beratung bei:

der Erstellung von Eheverträgen:

– Ausarbeitung und Prüfung

– Scheidungsfolgenvereinbarungen

Scheidungen:

– Betreuung und Vorbereitung in Scheidungsverfahren

– Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften

der Gütertrennung:

– Vermögensauseinandersetzungen

– Grundstücksregelungen bei Trennungen und Scheidungen

dem Sorgerecht:

– Entwurf und Prüfung von Vereinbarungen zum Sorgerecht

– Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen

– Durchführung familiengerichtlicher Verfahren

dem Umgangsrecht:

– Beratung zum Umgangsrecht und zur Umgangspflicht (Vater / Mutter)

– Umgangsrecht der Großeltern oder früheren Lebenspartner

den Unterhaltsforderungen:

– Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltszahlungen

– Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt sowie Elternunterhalt und Enkelunterhalt

Arbeitsrecht

Unabhängig davon, ob es sich um die rechtliche Überprüfung von Arbeitsverträgen und deren Klauseln, die Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder die Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen , wie z.B.

  • Urlaubsansprüchen
  • Einforderung des vereinbarten Arbeitsentgeltes
  • Lohnfortzahlungen
  • Erstellung oder Berichtigung von Arbeitszeugnissen
  • Weiterbeschäftigungsansprüche/Kündigungsschutzverfahren
  • Aushandlung von Aufhebungsverträgen
  • Vorgehen gegen Arbeitnehmerüberlassungen, Versetzungen
  • und bei Betriebsübergang

handelt.

Beratung

Gerne werden wir für Sie auch frühzeitig (vor, während oder nach einem Arbeitsverhältnis) beratend tätig, um mögliche Probleme vorwegzunehmen und um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir werden für Sie individuelle Lösungen erarbeiten, um Ihre Ansprüche schon vor einem nervenaufreibenden und kostenintensiven Prozess geltend machen zu können.

Neben diesen individual-arbeitsrechtlichen Problemfeldern sind Sie mit uns in kollektiv-arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. die Erstellung von rechtssicheren Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen bestens vertreten.

Wirtschaftsrecht

Wir sind ihr Ansprechpartner, wenn es um die Gründung und um den Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen geht.

Unsere Expertise im Handels- & Gesellschaftsrecht ermöglicht es uns, dass wir Sie rechtssicher bei der Wahl der passenden Rechtsform (GmbH, AG, GbR etc.) für ihr Unternehmen begleiten. Dafür entwerfen wir individuelle Verträge für Sie oder vollziehen eine rechtliche Prüfung an den bereits vorhandenen Verträgen. Wir wissen, wie Ihr Privatvermögen als Geschäftsführer optimal zu schützen ist und so eine persönliche Haftung vermieden werden kann. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Wirtschaftsrechts unterstützen wir Sie auch gerne bei allen weiteren unternehmerischen Entscheidung und beraten Sie juristisch vollumfänglich.

Unternehmensnachfolge

Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es um Ihre Unternehmensnachfolge geht.

Wir stellen langfristig sicher, dass das Unternehmenstestament Ihnen bestmöglichen Einfluss auch in Zukunft sichert. Gerade bei Familienunternehmen ist es wichtig, die richtigen Strukturen zu finden, um seinen persönlichen Anforderungen juristisch gerecht zu werden.

Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin. Gerne nehmen wir uns Ihren Fragen unverbindlich an.